Volksinitiativen und Referenden in der Schweiz dürfen grundsätzlich nur von Stimmbürger*innen bzw. Schweizer Staatsbürger*innen unterschrieben werden. Auf nationaler Ebene sind das Menschen mit einem Schweizer Pass. Für Aktionen oder Abstimmungen auf Kantons- und Gemeinde-Ebene kann es für Einwohner*innen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft Ausnahmen geben. 



Zusammenfassung:


- Eidgenössische: Jede und jeder Schweizer*in der die Volljährigkeit erreicht hat, auch diejenigen, die im Ausland leben.


- Kantonal: Jede und jeder Schweizer*in der die Volljährigkeit erreicht hat und im entsprechendem Kanton seinen Wohnsitz hat. Schweizer*innen die im Ausland leben verlieren beim Wegzug ihr Stimmrecht.


- Gemeinde/Städtische: Jede und jeder Schweizer*in der die Volljährigkeit erreicht hat und in der entsprechender Stadt/Gemeinde seinen Wohnsitz hat. Schweizer*innen die im Ausland leben verlieren beim Wegzug ihr Stimmrecht. Je nach Aktion oder Abstimmung dürfen auch Einwohner*innen der entsprechender Gemeinde mit einer Niederlassung unterschreiben. 



Bei Unklarheiten empfehle wir Dir die offizielle Seite vom Bundesamt:
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/integrationindikatoren/indikatoren/gemeinde-kantone-recht.html